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Ziele des Verfahrens Aschendorf
Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aschendorf, Kreis Aschendorf-Hümmling".
Sie hat ihren Sitz in Aschendorf.
Gründe:
In dem Flurbereinigungsgebiet war der ländliche Grundbesitz erheblich zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt. Das vorhandene Wirtschaftswegenetz war unzureichend ausgebaut und erschwerte eine rationelle Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke. Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse waren nicht geregelt. Der Boden war - zum Teil als Folge der ungenügenden Entwässerung - in großem Umfang strukturgestört und somit die Ertragssicherheit nicht überall gewährleistet. Das Binnenentwässerungsnetz war stellenweise zu engmaschig und beeinträchtigt den rationellen Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen. Viele Hofstellen lagen und liegen beengt und wegen der langgestreckten Gemarkungen teilweise sehr weit von den Betriebsflächen entfernt. Die Betriebsgrößen entsprachen in den meisten Fällen nicht neuzeitlichen Vorstellungen.
Der vorhandene Überbesatz an landwirtschaftlichen Arbeitskräften ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze für diejenigen Betriebsinhaber fehlen, die aus der Landwirtschaft ein ausreichendes Einkommen nicht mehr erzielen können. Das war mit ein Grund dafür, dass die oberste Landesplanungsbehörde in dem vom Landesministerium am 18.03.1969 beschlossenen Landesraumordnungsprogramm den Raum Papenburg - Aschendorf - Bokel zum Schwerpunktraum erklärt hat, der vorrangig durch eine Reihe gesamtwirtschaftlicher Maßnahmen entwickelt werden soll. Das für diesen Schwerpunktraum vorgesehene Industriegebiet liegt im Flurbereinigungsgebiet in der Gemarkung Bokel.
Eingehende Ermittlungen haben ergeben, dass das oben näher bezeichnete Gebiet flurbereinigungsbedürftig ist und dass die Neuordnung des Raumes im Interesse der Beteiligten am zweckmäßigsten im Rahmen einer Flurbereinigung durchzuführen ist. Zu demselben Ergebnis kommt auch die Landwirtschaftskammer Weser-Ems - Landbauaussenstelle Meppen - in ihrem Vorplanungsgutachten vom 15.05.1969.
Nachdem der Hauptvorfluter des Gebietes, die Ems, gegen Winterhochwasser eingedeicht worden ist, bestehen nunmehr die Voraussetzungen für die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und für die Neugestaltung des Gebietes. Es sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Verbreiterung und Vertiefung der Gewässer II. Ordnung, und zwar der Vorfluter für das westliche Teilgebiet - "Tunxdorfer-Ahe" und "Nenndorfer Sieltief" - sowie des Vorfluters für das östliche Teilgebiet - "Aschendorfer-Dever";
- im Anschluss an die Hauptentwässerung Anlegung eines ausreichenden Grabennetzes und Schaffung der erforderlichen Binnenentwässerung;
- Herstellung eines leistungsfähigen Wegenetzes;
- Bodenverbesserungsmaßnahmen, um sichere Pflanzenstandorte zu schaffen, um eine einheitliche Bewirtschaftung großer Betriebsflächen zu ermöglichen oder um den Ackeranteil zu vergrößern, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gesteigert werden kann;
- Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes in gut geformte und leicht zu bewirtschaftende Grundstücke. Dies ist besonders dringlich für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die im Zuge der städtebaulichen Entwicklung Aschendorfs aus dem beengten Stadtkern in die freie Feldmark ohne Flurbereinigung ausgesiedelt worden sind und ihre Betriebsflächen noch an alter Stelle oder in ungünstiger Lage zur neuen Hofstelle bewirtschaften müssen;
- Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, deren Eigentümer Landwirt im Hauptberuf sind,
- Aussiedlung weiterer landwirtschaftlicher Betriebe, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt;
- Darüber hinaus sollen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Vorstellungen der Bauleitplanung in dem nach dem Flurbereinigungsgesetz möglichen Umfang verwirklicht werden. Die Flurbereinigung wird die Schaffung infrastruktureller Einrichtungen unterstützen, die günstigere Lebens- und Arbeitsbedingungen in dem Schwerpunktraum Papenburg - Aschendorf - Bokel - ermöglichen. Sie wird im gesetzliche zulässigen Rahmen mitwirken bei der Bereitstellung von Industriegelände durch Umsetzung landwirtschaftlicher Betriebe, bei der Bereitstellung von Land für Straßen, kommunale Einrichtungen, Baugelände, Erholungsgebiete usw. Es bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten, ob zur Erreichung dieser Ziele benachbarte Flächen in das Flurbereinigungsverfahren noch einzubeziehen sind.
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