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Das Zusammenlegungsgebiet hat eine Größe von rd. 206 ha mit folgender Gebietsabgrenzung:

Stadt Meppen

Gemarkung Emslage

Flur 44   tlw.

Flur 45   tlw.

Flur 46   tlw.

Flur 47   tlw.

Flur 67   tlw.

Flur 68   tlw.

Flur 256 tlw. 

Gemeinde Twist

Gemarkung Twist

in der Flur 48 die Flurstücke 6 und 7.

 

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen

 

„Teilnehmergemeinschaft der beschleunigten

Zusammenlegung Emslage“.

 

Sie hat ihren Sitz in Meppen OT Emslage.

 

Um die in der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingun­gen in der Land- und Forstwirtschaft möglichst rasch herbeizuführen und um notwendige Maß­nahmen des Naturschutzes und der Landespflege zu ermöglichen, kann gemäß § 91 FlurbG ein Zusammenlegungsverfahren angeordnet werden.

 

Das Verfahrensgebiet in der Gemarkung Emslage und zum geringen Teil in der Gemarkung Twist hat eine Gesamtgröße von ca. 206 ha. Auf dem größten Teil wird Torfabbau be­trieben. Die Abtorfung ist in Teilbereichen schon abgeschlossen.

 

In den Torfabbaugenehmigungen sind erhebliche Kompensationsmaßnahmen im Verfahrensgebiet vorgesehen, die zu Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz führen. U. a. ist geplant,

 

a)    im nördlichen Bereich zwischen den abgetorften und zu landwirtschaftlichen Nutzflächen
       rekultivierten Flächen und dem nördlich angrenzenden Naturschutzgebiet „Südliches Ver-
       sener Moor“ eine Pufferzone auszuweisen;

b)    im Bereich der südlich gelegenen Torfstichflächen sollen umfangreiche für die Natur wert-
       volle Bereiche ausgewiesen werden;

c)    im östlichen Verfahrensgebiet entlang des Wesuweer Schlootes Vernetzungsstrukturen
       zwischen den unter b) genannten und dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet zu schaffen;

d)    im gesamten übrigen Verfahrensgebiet landschaftspflegerische Maßnahmen wie z. B. Suk-
       zessionsflächen und Gewässerrandstreifen auszuweisen;

e)    ein neues naturnahes Entwässerungssystem unter Berücksichtigung der Belange unter
       a) – d) anzulegen, das eine nachhaltige Nutzung der zu Ackerland rekultivierten Flächen
       sicherstellt.

 

Die Umsetzung dieser Vorhaben ist nur über ein Flurbereinigungsverfahren möglich, in dem die jeweiligen Flächen lagerichtig ausgewiesen werden.

Soweit erforderlich, sollen Besitzzersplitterungen beseitigt und damit größere Schläge und güns­tige Planformen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen geschaffen werden.

Die ausgebauten Gräben und landschaftspflegerischen Anlagen sollen eigentumsmäßig auf die jeweiligen Unterhaltungspflichtigen übertragen werden.

 

Die Zielsetzung des Verfahrens besteht hauptsächlich in der Entflechtung der naturschutzfachli­chen und landwirtschaftlichen Interessen. Somit werden wesentliche Verbesserungen der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft sowie des Naturschutzes erreicht.

 

Im Zuge des Verfahrens können bei Bedarf auch weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichern.

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