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Ziele des Verfahrens Lingen-Schepsdorf
Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lingen-Schepsdorf". Sie hat ihren Sitz in Lingen.
Der Anteil der Kosten des Flurbereinigungsverfahrens (Verfahrens- und Ausführungskosten), soweit er durch die Bereitstellung die von dem Unternehmen benötigten Flächen, durch die Behebung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur und durch die Ausführung der durch das Unternehmen erforderlich gewordenen gemeinschaftlichen Anlagen verursacht wird, ist nach Maßgabe von § 88 Nrn. 8 und 9 FlurbG von dem Träger des Unternehmens zu tragen.
Begründung:
Die Stadt Lingen hat die Planfeststellung gemäß §§ 119 und 127 Niedersächsisches Wassergesetz
a) zur Errichtung von Hochwasserschutzanlagen rechts der Ems zwischen Ems-km 89,880 und 90,800
b) zur Errichtung von Hochwasserschutzanlagen links der Ems im Ortsteil Schepsdorf und
c) Ausbau der Ems im Bereich der Schepsdorfer Brücke
bei der Bezirksregierung Weser-Ems beantragt.
Durch das Unternehmen werden u. a. auch bei diesem Verfahren durch die Schaffung von zusätzlichen natürlichen Retentionen und Kompensationsflächen ländliche Grundstücke im großen Umfange in Anspruch genommen und wesentliche Beiträge zum Hochwasserschutz der Stadt Lingen (Ems) geleistet. Das begleitende Flurneuordnungsverfahren wird sich nicht nur für die Landwirtschaft, sondern insgesamt auch für den Naturschutz positiv auswirken.
Die Trasse der Hochwasserschutzanlagen durchtrennt landwirtschaftliche Nutzflächen und verändert Wegführungen. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind zu erwarten.
Durch die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Lingen-Schepsdorf soll der durch den Bau der Hochwasserschutzanlagen für die Betroffenen entstehende Landverlust im Rahmen der inzwischen von der Stadt Lingen angekauften Ersatzflächen wieder ausgeglichen werden. Die Ersatzflächen befinden sich überwiegend nicht lagerichtig im Verfahrensgebiet, so dass sie durch Bodenordnungsmaßnahmen in die Trasse und die Lage der übrigen Anlagen verlegt werden müssen.
Durch Flächenneuordnungsmaßnahmen und Arrondierung soll der Eingriff in die Agrarstruktur gemildert werden. Das Wegenetz soll so umgestaltet werden, dass die durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen entstehenden Nachteile für die landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil gemildert oder ganz vermieden werden. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll nachhaltig gesichert werden.
Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Im Zuge des Verfahrens können Maßnahmen durchgeführt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichern.
Im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Lingen-Schepsdorf ist für die Errichtung der Hochwasserschutzanlagen und die Schaffung von zusätzlichen natürlichen Retentionen und Kompensationsflächen eine Fläche von ca. 30 ha erforderlich. Davon entfallen ca. 5,5 ha auf die Anlage des Hochwasserdeiches mit Nebenanlagen und etwa 24,5 ha auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Schaffung von zusätzlichen natürlichen Retentionen. Von der Stadt Lingen als Unternehmensträger sind bereits rd. 27 ha erworben worden. Weiterer Grundstückserwerb durch den Unternehmensträger ist beabsichtigt. Die Ersatzflächen befinden sich jedoch überwiegend nicht lagerichtig, so dass sie durch Bodenordnungsmassnahmen in die Trasse und in die Lage der übrigen Anlagen verlegt werden müssen.
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