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Ziele des Verfahrens Lingener Mühlenbach

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lingener Mühlenbach". Sie hat ihren Sitz in Lingen.

Der Anteil der Kosten des Flurbereinigungsverfahrens (Verfahrens- und Ausführungskosten), soweit er durch die Bereitstellung die von dem Unternehmen benötigten Flächen, durch die Behebung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur und durch die Ausführung der durch das Unternehmen erforderlich gewordenen gemeinschaftlichen Anlagen verursacht wird, ist nach Maßgabe von § 88 Nrn. 8 und 9 FlurbG von dem Träger des Unternehmens zu tragen.

Begründung:

Die Stadt Lingen betreibt z. Zt. im Bereich des Lingener Mühlenbaches/Schillingmanngrabens ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 119 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG). Sie schafft damit die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines ökologischen Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von rd. 1.000 ha.

Durch die Einzelmaßnahmen des E+E Vorhabens, Vernässung des Baccumer Bruchs, naturnaher Gewässerrückbau, Schaffung naturnaher Retentionsräume, Ausbau und Gestaltung des kleinen und des großen Brögberner Teiches sowie Schaffung von naturnahem Stauraum im Bereich des Lingener Mühlenbaches und des Unterlaufes des Schillingmanngrabens soll neben einer Verbesserung des Bildes und des Erholungswertes der Gewässerlandschaft auch das Selbstreinigungsvermögen der Gewässer gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zum Hochwasserschutz der Stadt Lingen geleistet werden.

 

Durch das Flurbereinigungsverfahren

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wird auf der Grundlage des Planes nach § 41 FlurbG das vorhandene Gewässernetz teilweise naturnah umgestaltet. Außerdem werden an einigen Gewässern II. und III. Ordnung Gewässerrandstreifen ausgewiesen

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wird das Straßen- und Wegenetz entsprechend den heutigen Erfordernissen verbessert bzw. neu geordnet

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werden die Voraussetzungen für die Realisierung eines engmaschigeren Wallheckennetzes geschaffen

 

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