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Das Zusammenlegungsgebiet hat eine Größe von rd. 134 ha mit folgender Gebietsabgrenzung:

Stadt Haselünne

Gemarkung Apeldorn-Haselünne

Flur 16   tlw. 

Stadt Meppen 

Gemarkung Apeldorn

Flur 11, Flurstück 12/2

Flur 17, Flurstücke 1/3, 3/1, 3/2, 3/3, 4 und 6/3

Die Eigentümer der zum Zusammenlegungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft (§ 10 Nr.1 FlurbG), die nach § 16 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit diesem Beschluss entsteht. 

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen 

„Teilnehmergemeinschaft der beschleunigten

Zusammenlegung Loherfeld“. 

Sie hat ihren Sitz in Haselünne.

Um die in der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingun­gen in der Land- und Forstwirtschaft möglichst rasch herbeizuführen und um notwendige Maß­nahmen des Naturschutzes und der Landespflege zu ermöglichen, kann gemäß § 91 FlurbG ein Zusammenlegungsverfahren angeordnet werden. 

Bei dem Verfahrensgebiet zu einer Größe von rd. 134 ha handelt es sich um ein altes Siedlungsgebiet, das im Rahmen eines Rentengutsverfahrens in den Jahren von 1920 bis 1930 entstanden ist. An diesem Rentengutsverfahren waren acht Landwirte beteiligt, die dort angesiedelt wurden und deren Höfe zum Teil selbst bewirtschaftet werden beziehungsweise verpachtet sind. U. a. befinden sich die Wege- und Grabenflurstücke noch im Eigentum des Realverbandes „Gesamtheit der acht Rentengutsbesitzer des Rezesses Kreis Meppen 174 in Lohe zu Anteilen nach dem Verhältnis des Grundsteuerreinertrags ihrer Stellen“. 

Die Landwirte haben vor mehreren Jahren landwirtschaftliche Nutzflächen vom Land Niedersachsen (Staatl. Moorverwaltung) und der Arenberg Nordkirchen GmbH erworben und so aufgeteilt, dass die auflaufenden Eigentumsgrenzen verlängert wurden und dadurch eine Erweiterung der Fläche entstand. Eine Vermessung und eine grundbuchliche Umsetzung haben bislang nicht stattgefunden. Des Weiteren wurden landwirtschaftliche Nutzflächen im Karlswald erworben, die im Rahmen der Aufteilung lagerichtig zugeteilt werden müssen. 

Im Zuge des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens beabsichtigt der Realverband seine Wege- und Gewässergrundstücke an die Stadt Haselünne bzw. den Wasser- und Bodenverband Mittelradde zu übertragen. Nicht mehr vorhandene Wege und Gräben, die mittlerweile in landwirtschaftlicher Nutzung stehen, sollen an die angrenzenden Eigentumsflächen angegliedert werden. 

Des Weiteren werden Gemeindegebietsänderungen zwischen den Städten Haselünne und Meppen erforderlich, die umzusetzen sind. 

Die Umsetzung dieser Vorhaben ist nur über ein Flurbereinigungsverfahren möglich, in dem die jeweiligen Flächen lagerichtig ausgewiesen werden. Soweit erforderlich, sollen Besitzzersplitterungen beseitigt und damit größere Schläge und güns­tige Planformen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen geschaffen werden. 

Die ausgebauten Gräben bzw. die noch auf alter Trasse auszubauenden Straßen und landschaftspflegerischen Anlagen sollen eigentumsmäßig auf die jeweiligen Unterhaltungspflichtigen übertragen werden. 

Die Zielsetzung des Verfahrens besteht hauptsächlich in der Entflechtung der Besitzzersplitterung und der Neuregelung der Eigentumsverhältnisse. Somit werden wesentliche Verbesserungen der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft erreicht. 

Im Zuge des Verfahrens können bei Bedarf auch weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichern. 

Im Informationstermin am 01.07.2008 sind die beteiligten Grundeigentümer, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Emsland -, die Vereinigung des Emsländi­schen Landvolkes und die Kommunen aufgeklärt und gehört worden. 

Sie haben dem geplanten Verfahren zugestimmt. 

Der Informationstermin entsprach inhaltlich den Vorgaben gemäß § 93 Abs. 2 FlurbG (Anhö­rungstermin).

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