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Ziele des Verfahrens Neuringe II

Das Zusammenlegungsgebiet hat eine Größe von rd. 193 ha mit folgender Gebietsabgrenzung:

Gemeinde Twist

Gemarkung Neuringe

Flur 1 teilweise

Flur 7 teilweise 

Gemeinde Ringe 

Gemarkung Großringe

Flur 2 teilweise 

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen

„Teilnehmergemeinschaft der beschleunigten Zusammenlegung Neuringe II“. 

Sie hat ihren Sitz in Twist. 

Um die in der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingun­gen in der Land- und Forstwirtschaft möglichst rasch herbeizuführen und um notwendige Maß­nahmen des Naturschutzes und der Landespflege zu ermöglichen, kann gemäß § 91 FlurbG ein Zusammenlegungsverfahren angeordnet werden.

Das Verfahrensgebiet, das im westlichen Bereich an das bereits abgeschlossene Zusammenlegungsverfahren Neuringe I angrenzt, hat eine Größe von ca. 193 ha. Es liegt größtenteils in der Gemeinde Twist, Gemarkung Neuringe und nur mit ca. 1,5 % der Fläche in der Gemeinde Ringe, Gemarkung Großringe.

Es handelt sich um ein Torfabbaugebiet. Die abgeschlossenen Torfabbauverträge der beiden dort tätigen Torfunternehmen umfassen insgesamt eine Abtorfungsfläche von ca. 51 ha. Nach den genannten Verträgen sind die Erschließung und die Schaffung der Vorflut nach Abschluss der Arbeiten von den Torfunternehmen sicherzustellen. Die dazu erforderlichen Vermessungen sollen im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens durchgeführt werden. Im Zusammenlegungsplan soll die Erschließung der Eigentumsflächen geregelt werden.

Im Anschluss an den Torfabbau ist eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen, wobei ein Teil der Flächen zu Kompensationszwecken der Sukzession überlassen bleiben muss. Die Parzellen weisen einen ungünstigen Zuschnitt auf. Sie sind teilweise bis zu 2000 m lang, aber nur 30 bis 50 m breit.

Die festgelegten Kompensationsmaßnahmen führen zu Nutzungskonflikten zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Außerdem ist eine Nutzung der ungünstig geformten Parzellen entsprechend neuzeitlicher landwirtschaftlicher Erkenntnisse nicht möglich, so dass Nutzungskonflikte vorherrschen, die im Rahmen eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens gelöst werden sollen.

Die Umsetzung dieser Vorhaben ist nur über ein Flurbereinigungsverfahren möglich, in dem die jeweiligen Flächen lagerichtig ausgewiesen werden. Soweit erforderlich, sollen Besitzzersplitterungen beseitigt und damit größere Schläge und güns­tige Planformen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen geschaffen werden. Die Neueinteilungen sollen in dem Abtorfungsgebiet erfolgen. Aus vermessungstechnischen Gründen ist allerdings die Gesamtfläche von ca. 193 ha in das Verfahren einzubeziehen.

Die Zielsetzung des Verfahrens besteht hauptsächlich in der Entflechtung der Besitzzersplitterung und der Neuregelung der Eigentumsverhältnisse. Somit werden wesentliche Verbesserungen der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft erreicht.

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