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Ziele des Verfahrens Neuringe

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neuringe".

Sie hat ihren Sitz in Neuringe.

Gründe für die Einleitung des Verfahren:

Das Zusammenlegungsgebiet Neuringe liegt im Landkreis Emsland im Südwesten der Gemeinde Twist. Die nördliche Grenze des Verfahrensgebietes entspricht dem Verlauf der L 46 von Twist in Richtung Emlichheim. Im Westen verläuft sie in rund 500 Meter Entfernung zur Kreisgrenze nach Süden. Von der Südwestspitze folgt sie etwa 1.600 Meter in Richtung Nordosten der Kreisgrenze und schwenkt von dort nach Norden bis zurück zur L 46. Die Gebietsgröße beträgt 290 Hektar. Das Gebiet ist weitgehend eben mit einem geringen Gefälle von knapp 20 Meter über NN im Süden bis rund 16 Meter über NN im Norden.

Die Talsande des mineralischen Untergrundes wiesen früher eine durchgehende Hochmoorauflage mit unterschiedlichen Höhen auf. Im nördlichen Teil an der Landesstraße und den Höfen war diese seit längerer Zeit abgetorft. Im Süden sind am Anfang der 80er Jahre durch den Landkreis Emsland Torfabbaugenehmigungen erteilt mit der Auflage für die Abbauunternehmer, die Abtorfung so zu fördern, dass sie Anfang der 90er Jahre beendet sein sollte und die Flächen rekultiviert und ordnungsgemäß entwässert für die Folgenutzung Landwirtschaft den Eigentümer zurückzugeben seien.

In die Beschreibung des Verfahrensgebietes vor Einleitung wurde auch aufgenommen, dass die Besitzstücke äußerst unwirtschaftlich geformt waren. Es sind schmale, lang gestreckte Parzellen (Plaatzen), die meist nur rund 50 Meter breit, aber oft über 2.000 Meter lang waren. Hier war eine Blockbildung und wegemäßige Erschließung unbedingt erforderlich.

Am 11.06.1992 fanden Aufklärungstermine (§ 5 FlurbG) für die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und die Träger öffentlicher Belange statt. Den Teilnehmern wurde erläutert, dass die Maßnahmen nicht in der ursprünglich beantragten Form eines freiwilligen Landtausches durchgeführt werden könnten und dass im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Höchstkosten von 1.500,-- DM/ha zuzugestehen seien. Die Grundstückseigentümer und die Träger öffentlicher Belange stimmten dem Vorhaben zu.

Der Einleitungsbeschluss datiert vom 20.01.1993. Er wurde am 18.08.1993 unanfechtbar. Als Ziele des Verfahrens wurden vorrangig die Beseitigung der agrarstrukturellen Mängel und die Ergänzung des Wegenetzes genannt. Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft erfolgte am 26.05.1993. Als Vorstandsmitglieder gewählt wurden Bernhard Grünefeld, Hermann-Josef Kocks und Josef Janning, als Stellvertreter Bernhard Kocks, Alfons Albers und Lambertus Wesselink. Bernhard Grünefeld wurde als Vorsitzender und zu seinem Stellvertreter Josef Janning bestimmt. Das Landwirtschaftsamt Meppen der Landwirtschaftskammer wurde wegen seiner Initiativen bei der Vorbereitung als Stelle Gemäß § 99 (2) FlurbG beauftragt. Es übernahm auch die Bauleitung für Planinstandsetzungen und Landschaftspflege, die Gesellschaft für Landeskultur (GfL) die für den Wegebau.

In der anschließenden Zeit wurde der Ausbauplan erarbeitet. Die Kostenobergrenzen entfielen und es wurden EU-Mittel verfügbar. Anstelle der ursprünglich geplanten einfachen Befestigung der Wege konnte jetzt teilweise eine Befestigung als Spurbahnweg vorgesehen werden. Genehmigt wurden am 17.08.1995 von der Bezirksregierung allgemeine Ausführungskosten von 1.205.000,-- DM (für Wege 987.000,--, Pflanzmaßnahmen 95.000,--, Planinstandsetzungen 30.000,--, Vermessungsnebenkosten 75.000,--, Entschädigungen 6.000,-- und 12.000,-- Verbindlichkeiten) sowie 245.529,87 DM zur Sicherung des Naturhaushaltes (29.600,-- Biotopgestaltung und 215.929,87 Verluste infolge Landerwerbs), zusammen 1.450.529,87 DM zu finanzieren 1.160.424,-- DM Zuwendungen und 290.105,87 DM Eigenleistungen. Bei der Durchführung der Baumaßnahmen ergaben sich unvorhersehbare Kostensteigerungen (Wege um 280.000,-- DM, Planinstandsetzungen um 40.000,-- DM und Vermessungsnebenkosten um 15.000,-- DM). Dementsprechend wurden am 01.11.1996 höhere Zuwendungen von 291.592,-- DM und Eigenleistungen von 43.408,13 DM genehmigt.

Es wurden 3,3 km Spurbahnwege erstellt und 3,4 km Wege befestigt. Auf 14 Hektar waren Planinstandsetzungsmaßnahmen durch Tiefumbruch mit dazugehörigen Nebenarbeiten erforderlich. Auf etwa 3 km Länge wurden Windschutzstreifen angelegt und auf ca. 1 Hektar Feldgehölze. Zusätzlich sind an der Südgrenze des Verfahrens rund 10 ha Sukzessionsfläche ausgewiesen.

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