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Ziele des Verfahrens Niederlangen

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Niederlangen".

Sie hat ihren Sitz in Niederlangen.

Gründe für die Einleitung des Verfahren:

Die Bundesrepublik Deutschland - Straßenverwaltung - beabsichtigt den Bau der überregionalen Autobahn A 31. Mit dieser Autobahn wird eine wichtige Verkehrsverbindung geschaffen. Darüber hinaus dient die A 31 der wesentlichen Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Durch das Unternehmen werden landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen. Nur mit den Mitteln einer Flurbereinigung unter Anwendung der §§ 87 ff FlurbG kann der den Betroffenen drohende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und etwaiges Ersatzland den Berechtigten in zweckmäßiger Weise zugeteilt werden. Die für die allgemeine Landeskultur durch die Unternehmen entstehenden Nachteile können mit Hilfe der §§ 87 ff FlurbG weitgehend verhindert oder vermindert werden.

Weiter sollen Ziele nach §§ 1 und 37 FlurbG verwirklicht werden, wie Arrondierung und arbeitswirtschaftliche Ausgestaltung der Betriebsflächen, Erschließung der Flächen mit Wirtschaftswegen und Verbesserungen der Einrichtungen zur Wasserregulierung.

Das Netz der Hauptwirtschaftswege muß so gestaltet werden, dass es die klassifizierten Straßen möglichst weitgehend vom landwirtschaftlichen Verkehr frei hält und nur wenige, zweckmäßig gestaltete Kreuzungen vorsieht. Diese Neugestaltung wird erleichtert, weil bisher nur wenige Wirtschaftswege ausreichend oder überhaupt nicht befestigt sind.

Durch die Wasser- und Bodenverbände ist der Ausbau der Entwässerung weitgehend erfolgt. Es fehlt noch ein Ausbau für den Bereich beiderseits der geplanten BAB. Hierfür liegt ein geprüfter Entwurf vor, der unter Anpassung an die neue Situation im Zuge der Flurbereinigung verwirklicht werden kann.

Außerdem werden noch in geringem Umfang Maßnahmen zur besseren Wasserführung in Anpassung an die neue Einteilung ausgeführt werden müssen.

Landschaftspflegerische Maßnahmen sind besonders im Westteil des Gebietes erforderlich. Hier handelt es sich um eine sehr offene, ungeschützte Landschaft, die dringend durch Bepflanzungen gegliedert werden muß. Damit wird zugleich die BAB in die Landschaft eingebunden.

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