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Ziele des Verfahrens Sögel
Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sögel".
Sie hat ihren Sitz in Sögel.
Gründe für die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens:
Die Besitzstandskarte für die Gemarkung Sögel weist eine starke Zersplitterung des ländlichen Grundbesitzes insbesondere im Raddetal aus. Außerdem sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellenweise ungünstig geformt.
Die Gemeinde Sögel ist schon in der von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems 1971 erstellten agrarstrukturellen Vorplanung für den Landkreis Aschendorf-Hümmling und in der Stellungnahme zum geplanten Flurbereinigungsverfahren vom 21.02.1977 als flurbereinigungsbedürftig bezeichnet worden.
Der Hauptvorfluter "Nordradde" steht als Gewässer II. Ordnung in der Unterhaltung des UV 100 und ist durch den Ausbau ausreichend reguliert. Allerdings liegen, mit Ausnahme des Eschgebietes, bei den Gewässern III. Ordnung ungeregelte Wasserverhältnisse vor, die zu einem schlechten Kulturstand geführt haben.
Das vorhandene Wirtschaftswegenetz genügt nicht den Anforderungen moderner Wirtschaftsmethoden.
Ziele der Flurbereinigung Sögel und vorgesehene Maßnahmen
Für das geplante Flurbereinigungsverfahren ergeben sich folgende Ziele:
1) Sicherung der Existenzgrundlage der landwirtschaftlichen Betriebe durch Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.
2) Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen.
3) Bildung größerer Flächen, mit zweckmäßiger Ausformung.
4) Regulierung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in den Seitenräumen des Hauptvorfluters.
5) Verbesserung der Bodenverhältnisse auf Böden mit gestörten Bodenprofilen.
6) Erhaltung der Kulturlandschaft und Förderung der Belange der Landespflege.
Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
a) Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes und bessere Gestaltung ungünstiger Flächenformen unter Beachtung
des vorherrschenden Landschaftsbildes.
b) Schaffung eines leistungsfähigen Binnenentwässerungsnetzes durch Ausbau der Gräben.
c) Verbesserung und Neuordnung des Wegenetzes durch Ausbau neuer Wege und Verstärkung der vorhandenen Wegebefesti-
gungen.
d) Durchführung von landbautechnischen Maßnahmen.
e) Schaffung von Erholungseinrichtungen in den waldreichen Teilen der Gemarkung.
f) Förderung von landschaftspflegerischen Vorhaben.
g) Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung.
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