Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.227 ha mit folgender Gebietsabgrenzung:
Gemeinde Twist
Gemarkung Twist, Flur 1 tlw., Flur 2, Flur 3 tlw., Flur 4 tlw., Flur 5 tlw., Flur 6 tlw.,
Flur 7 tlw., Flur 9, Flur 10 tlw., Flur 13 tlw., Flur 15, Flur 16 tlw.,
Flur 18 tlw.
Gemeinde Twist
Gemarkung Neuringe Flur 4 tlw.
Gemeinde Twist
Gemarkung Adorf Flur 1 tlw., Flur 3 tlw., Flur 4 tlw., Flur 5 tlw.
Gemeinde Geeste
Gemarkung Groß Hesepe Flur 15 tlw., Flur 18 tlw.
Gemarkung Dalum Flur 24 tlw.
Gemeinde Wietmarschen
Gemarkung Wietmarschen Flur 1 tlw.
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft (§ 10 Nr. 1 FlurbG), die nach § 16 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit diesem Beschluss entsteht.
Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen
„Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hesepertwist“.
Sie hat ihren Sitz in Twist.
Durch die Entflechtung der Nutzungskonflikte Landwirtschaft/Naturschutz/ kommunale Entwicklung/Erholung im Flurbereinigungsgebiet sollen die Grundlagen für eine geordnete Entwicklung verbessert werden und Möglichkeiten für Einkommenssteigerungen bzw. den Erhalt des Einkommensniveaus in der Landwirtschaft geschaffen werden.
Durch Tausch von Privateigentum im Naturschutzgebiet Dalum-Wietmarscher Moor in die landeseigenen Flächen werden zusammenhängende Bereiche für Natur und Landschaft geschaffen.
Aus den Torfabbaugenehmigungen der Fa. Klasmann-Deilmann ergeben sich Kompensationsverpflichtungen u. a. zur Anlage von 75,5 ha Aufforstung auf geeigneten Flächen in bestimmter, seitens der unteren Naturschutzbehörde festgelegter Mindestgröße. Diese Kompensationsverpflichtungen werden auf der Grundlage einer bereits erstellten Entwurfsplanung so auf das Flurbereinigungsgebiet aufgeteilt, dass für die Natur wertvolle Bereiche dauerhaft gesichert werden (Aa-Wiesen), bestehende Schutzgebiete durch angrenzende Pufferzonen geschützt werden, für die Landwirtschaft wertvolle Flächen erhalten bleiben und schließlich die gemeindliche Entwicklung mit Blick auf Bebauung und Erholung unterstützt wird.
Durch die Umsetzung des Kompensationskonzeptes wird die Erholungsfunktion dieses eher waldarmen Raumes wesentlich verbessert.
Im westlichen Flurbereinigungsgebiet ist keine innere Erschließung vorhanden. Durch den Neubau von Wirtschaftswegen erfolgt hier die erstmalige Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, die bisher nur über die Hofstellen selbst zu erreichen sind. In der Folge wird ein wirtschaftlicher Zuschnitt der Schläge ermöglicht. Das östlich des Süd-Nord-Kanals gelegene Gebiet ist derzeit durch Erdwege nicht ausreichend erschlossen. Durch die Verstärkung dieser Wege wird die Erreichbarkeit der Flächen, mit heute im landwirtschaftlichen Verkehr üblichen Lasten, für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht.
Im westlichen Flurbereinigungsgebiet wird ein vorliegender genehmigter Gewässerplan – ergänzt durch geringfügige Änderungen hinsichtlich der Lage einiger weniger Gewässer wegen der geplanten Begradigung von einzelnen Schlägen – durch die Fa. Klasmann-Deilmann umgesetzt und finanziert. Dieser Gewässerplan wird in den Wege- und Gewässerplan gem. § 41 FlurbG nachrichtlich aufgenommen.
Östlich des Süd-Nord-Kanals ist kein dauerhaft funktionsfähiges Entwässerungssystem vorhanden. Derzeit wird über drei Pumpen in die Twister Aa entwässert. Diese werden von der Klasmann-Deilmann GmbH betrieben und nach Beendigung der Abtorfung abgestellt. Durch die Schaffung einer freien Vorflut in den Süd-Nord-Kanal wird die dauerhafte Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen im gesamten Gebiet gesichert und damit die Grundlage für die Tauschfähigkeit der landeseigenen Flächen geschaffen. Das wasserrechtliche Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren wird derzeit auf Antrag der Gemeinde Twist von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Emsland in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren werden ebenfalls die o. a. geringfügigen Änderungen im westlichen Flurbereinigungsgebiet mit abgearbeitet.
Die Schaffung von landwirtschaftlich effektiv zu bewirtschaftenden Schlaggrößen, vor allem im westlichen Flurbereinigungsgebiet, durch erstmaligen Anschluss an das öffentliche Wegenetz und lagerichtige Ausweisung und Anlage der Gewässer, ist für die Landwirtschaft besonders wichtig. In diesem Zusammenhang erforderliche Planinstandsetzungsmaßnahmen werden die Tauschbarkeit der Flächen verbessern und so zu einer Steigerung der Ertragsfähigkeit führen.
Die gemeindliche Entwicklung hinsichtlich eines bauleitplanerisches Zusammenwachsen der Ortsteile Twist-Bült und Twist-Mitte sowie Erwerb oder Tausch von landeseigenen Flächen für kommunale Zwecke soll unterstützt werden.
Verbleibende landeseigene Flächen, die für obige Ziele nicht benötigt werden, sollen abschließend sinnvoll verwertet werden.
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes ist so gewählt, dass der erforderliche Rahmen für die notwendigen Bodenordnungsmaßnahmen vorhanden ist, um die o. a. Ziele des Verfahrens möglichst vollkommen zu erreichen.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer/Erbauberechtigten wurden gem. § 5 Abs. 1 FlurbG am 24.06.2010 durch die GLL Meppen – Amt für Landentwicklung – über die geplante Flurbereinigung einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Die in § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG genannten Organisationen und Behörden, einschließlich der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und der anerkannten Vereinigungen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz i.V.m. § 63 Bundesnaturschutzgesetz, sind gehört bzw. unterrichtet worden.
Die Voraussetzungen für die Anordnung der Flurbereinigung sind daher gegeben.