TG Bimolten – Ziele

Ziele des Verfahrens Bimolten

Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Bimolten“.

Sie hat ihren Sitz in der Stadt Nordhorn, Ortsteil Bimolten, Landkreis Grafschaft Bentheim.

Begründung:

Das Verfahrensgebiet ist durch ungünstige Flurverhältnisse gekennzeichnet. Kleine tlw. unwirtschaftlich geformte und zerstreut liegende Besitzstücke sowie weite Hof-Feld-Entfernungen bewirken bei der Bewirtschaftung einen hohen Arbeitsaufwand und erhebliche Produktionskosten.

Die derzeitige Erschließung der Flächen erfolgt über ein stark zerfahrenes, teilweise unbefestigtes und unzureichendes Wegenetz.

Anregungen zur Durchführung von Bodenordnungs- und Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen sind seit längerer Zeit aus dem Raum Bimolten bekannt. Intensive Überlegungen im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens führten zu dem Ergebnis, dass die Ziele am zweckmäßigsten in Form eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG zu erreichen sind.

Die Zielsetzung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ist deshalb die Schaffung eines Wegenetzes, das den heutigen Erfordernissen entspricht, die Neuordnung und Zusammenlegung zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes zu funktionalen Bewirtschaftungseinheiten sowie eine bessere hofnahe Zuordnung der Flächen.

Im Sinne einer integrierten Landentwicklung sollen außer den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur bei Bedarf auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht bzw. unterstützt werden.

Durch landschaftsgestaltende Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes geleistet werden.

Die Abgrenzung des Verfahrens ist so gewählt worden, dass die geplanten Ziele des Verfahrens im Hinblick auf die notwendigen Bodenordnungsmaßnahmen möglichst vollkommen erreicht werden.