TG Borsum-Neurhede – Ziele

Ziele des Verfahrens Borsum-Neurhede

Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Borsum-Neurhede, Landkreis Aschendorf-Hümmling 104“.

Sie hat ihren Sitz in Rhede (Ems)/Gemeinde (GT) Borsum.

Die anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens Borsum-Neurhede, Landkreis Emsland AH 104, gebildete Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§§ 16, 151 des Flurbereinigungsgesetzes i.d. Fassung vom 16.03.1976 – BGBl. I S. 546 – FlurbG. Ihr Fortbestand wird durch die Schlußfeststellung der Flurbereinigung Borsum-Neurhede nicht berührt.

Das Gebiet der Teilnehmergemeinschaft erstreckt sich auf das zum Zeitpunkt der Schlußfeststellung maßgebende Flurbereinigungsgebiet mit Ausnahme der Flächen im Deichvorland und hat eine Größe von 1.730 ha.

Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft:

Die gemeinschaftlichen Anlagen gemäß dem Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan der Flurbereinigung Borsum-Neurhede sind hergestellt. Die hergestellten neuen Wege sind durch den Flurbereinigungsplan der politischen Gemeinde Rhede (Ems) zu Eigentum und Unterhaltung übertragen worden.

Der Teilnehmergemeinschaft verbleiben an Aufgaben:

a) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung,

b) die Unterhaltung der Windschutzanlagen und der Feldgehölze

c) Leistungen des Kapitaldienstes für Darlehen

d) die Hebung der für die Finanzierung der vorgenannten Aufgaben erforderlichen Beiträge.

Die Teilnehmergemeinschaft kann in Erfüllung der vorstehend genannten Aufgaben notwendige Bauanlagen errichten, Gewässer und ihre Ufer ausbauen sowie landschaftspflegerische Anlagen herstellen.