TG Emsbüren-A31 – Ziele

Ziele des Verfahrens Emsbüren-A31

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Emsbüren-A31“.

Sie hat ihren Sitz in Emsbüren.

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Erschliessung des Emslandes den Bau der überregionalen Autobahn A31. Für den Streckenabschnitt, der durch die Flurbereinigung Emsbüren-A31 begleitet wird, ist die Planfeststellung von Bau-km 132+128 bis Bau-km 143+000 im Juli 1998 und für den Streckenabschnitt von 143+000 bis Bau-km 145+400 im Februar 1999 eingeleitet worden.

Die Bezirksregierung Weser-Ems, Dezernat 301/305 als Enteignungsbehörde hat am 11.09.1998 für den Neubau des vorgenannten Streckenabschnitts die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG beantragt.

Das Flurbereinigungsverfahren war einzuleiten, weil der Antrag zulässig und begründet ist, die sonstigen Voraussetzungen vorliegen und die Durchführung eines solchen Verfahrens zweckmäßig ist. Durch das Unternehmen werden ländliche Grundstücke im grossen Umfange in Anspruch genommen. Auf rd. 13 km verursachen diese Ausbauabschnitte die Durchschneidung von Wirtschaftsflächen mit der Folge von unwirtschaftlichen Grundstücksgrössen und -formen. Die Trasse trennt Wirtschaftsflächen von den Hofstellen. Sie unterbricht Wege- und Gewässerführungen. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind zu erwarten.

Die Autobahn durchquert im Raum der Gemeinde Emsbüren ein rein landwirtschaftlich strukturiertes Gebiet, dessen wirtschaftliche und ökologische Funktion zu erhalten ist.

Das Wege- und Gewässernetz soll so umgestaltet werden, dass die durch den Autobahnbau entstehenden Nachteile für die landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil gemildert oder ganz vermieden werden. Die Erschliessung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll nachhaltig gesichert werden.

Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden durch entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmassnahmen kompensiert.

Im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Emsbüren-A31 ist für den Autobahnneubau eine Fläche von ca. 252 ha erforderlich. Davon entfallen ca. 105 ha auf die Autobahntrasse mit Nebenanlagen und etwa 147 ha auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Vom Unternehmensträger sind bereits rd. 170 ha erworben worden. Weiterer Grundstückserwerb durch den Unternehmensträger ist beabsichtigt. Der Erwerb wird jedoch überwiegend nicht lagerichtig erfolgen können, so dass die noch zu erwerbenden und bereits erworbenen Flächen durch Bodenordnungsmaßnahmen in die Trasse und die Lage der übrigen Anlagen verlegt werden müssen.

Darüber hinaus sollen in dem Flurbereinigungsverfahren auch Verfahrensziele gemäß den §§ 1 und 37 FlurbG verwirklicht werden. Insbesondere soll hier neben der lagerichtigen Ausweisung der Flächen für die Autobahn und der Kompensationsmaßnahmen zersplitterter Grundbesitz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmässig gestaltet und zusammengelegt werden.

Das Wegenetz soll durch geeignete Maßnahmen den heutigen Erfordernissen angepasst werden.

Die durch die vorgenannten Maßnahmen entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild werden durch landschaftsgestaltende Maßnahmen kompensiert.

Im Zuge des Verfahrens können Maßnahmen durchgeführt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichern.