Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Heede-Emspolder, Landkreis Emsland AH 97“.
Sie hat ihren Sitz in Heede.
Die Teilnehmergemeinschaft bleibt gemäß § 151 FlurbG nach der Schlußfeststellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen, weil über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus (-Schlußfeststellung vom 27.12.1993-) Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft zu erfüllen sind.
Das Gebiet der Teilnehmergemeinschaft erstreckt sich auf das zum Zeitpunkt der Schlußfeststellung maßgebende Flurbereinigungsgebiet mit Ausnahme der Flächen
a) im Deichvorland und
b) südlich der Landesstraße 50/südöstlich der Landesstraße 48
und hat eine Größe von 2 076 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Gebietskarte.
Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft:
Die gemeinschaftlichen Anlagen gemäß dem Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan der Flurbereinigung Heede-Emspolder sind hergestellt. Die hergestellten neuen Wege sind durch den Flurbereinigungsplan der politischen Gemeinde Heede zu Eigentum und Unterhaltung übertragen worden.
Der Teilnehmergemeinschaft verbleiben folgende Aufgaben:
a) die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung,
b) die Unterhaltung der Windschutzanlagen und der Feldgehölze,
c) die Hebung der für die Finanzierung der vorgenannten Aufgaben erforderlichen Beiträge.
Die Teilnehmergemeinschaft kann in Erfüllung der vorstehend genannten Aufgaben notwendige Bauanlagen errichten, Gewässer und ihre Ufer ausbauen sowie landschaftspflegerische Anlagen herstellen.