TG Kleinringe – Ziele

Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen „Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Kleinringe“.

Sie hat ihren Sitz in Kleinringe, Gemeinde Ringe, Landkreis Grafschaft Bentheim.

Das Verfahrensgebiet ist durch ungünstige Flurverhältnisse gekennzeichnet. Kleine tlw. unwirtschaftlich geformte und zerstreut liegende Besitzstücke bewirken bei der Bewirtschaftung einen relativ hohen Arbeitsaufwand und erhebliche Produktionskosten.

Die derzeitige Erschließung der Flächen erfolgt über ein stark zerfahrenes, teilweise unbefestigtes und unzureichendes Wegenetz.

Zudem besteht in Teilen des Verfahrensgebietes die Notwendigkeit der Regulierung der Grenzgräben.

Anregungen zur Durchführung von Bodenordnungs- und Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen sind seit längerer Zeit aus dem Raum Kleinringe bekannt. Intensive Überlegungen im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens führten zu dem Ergebnis, dass die Ziele am zweckmäßigsten in Form eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG zu erreichen sind.

Die Zielsetzung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ist deshalb die Schaffung eines Wegenetzes, das den heutigen Erfordernissen entspricht, die Neuordnung und Zusammenlegung zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes zu funktionalen Bewirtschaftungseinheiten sowie die Entflechtung landwirtschaftlicher von öffentlichen Ansprüchen.

Im Sinne einer integrierten Landentwicklung sollen außer den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht bzw. unterstützt werden. Durch die zusammenhängende Ausweisung von Ausgleichsflächen in einem ökologisch wertvollen Niederungsbereich soll die Entflechtung landwirtschaftlicher von öffentlichen Ansprüchen, insbesondere des Naturschutzes, durch Bodenordnung erreicht werden. Weiter wird angestrebt, zur Auflösung von Nutzungskonflikten an verschiedenen Gewässern Gewässerrandstreifen auszuweisen.

Die Entflechtung von Nutzungsansprüchen durch bodenordnerische Maßnahmen soll sicherstellen, dass längerfristig ein unkontrollierter Rückzug aus der landwirtschaftlichen Nutzung nicht erfolgt.

Im Zuge des Verfahrens können Maßnahmen durchgeführt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichern .

Die Abgrenzung des Verfahrens ist so gewählt worden, dass die geplanten Maßnahmen der Landentwicklung und die Auslösung der Landnutzungskonflikte möglichst vollkommen erreicht werden können.